

Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes
Fassung vom 20.01.2021
Verhaltensregeln für alle am Schulleben beteiligte Personen im gesamten Schulhaus, in Unterricht und Hortbetrieb:
Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers
Bei Auftreten von nachgewiesenen Corona-Infektionen ist stets die Schulleitung zu informieren, die sich umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt austauscht. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern) die von den Schulleitungen umzusetzen sind.
Kein Schulbesuch möglich für:
Kranke Schülerinnen und Schüler mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn:
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Regelbetrieb unter Hygieneauflagen ohne Abstandsgebot
- Maskenpflicht während des gesamten Schultages. Während des Stoßlüftens darf die Maske am Platz abgenommen werden.
Mund – Nasen – Schutz:
(s. auch: www.infektionsschutz.de/coronavirus/bildungseinrichtungen.html)
- möglichst feste Zuordnung von Lehrkräften zu den Klassen
-
Unterricht findet gemäß der Stundentafel des LehrplanPLUS statt und wird durch den Stundenplan geregelt. Unterricht in Klassengemischten Gruppen wird möglichst vermieden bzw. auf 1,5 m Abstand zwischen den Gruppen im Klassenzimmer geachtet.
-
Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände, ohne diese vor dem Wechsel gereinigt zu haben – kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o.Ä.
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gutes Durchlüften der Räume (alle 20 Minuten für 2-3 Minuten Stoßlüften). Während des Stoßlüftens besteht die Möglichkeit für die Schüler und Schülerinnen die Maske kurz abzunehmen.
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Vor Unterrichtsbeginn und nach den Pausen warten die Kinder an festgelegten Sammelstellen und werden dort von der Lehrkraft abgeholt. Aufsichten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss verhindern Ansammlungen in den Fluren.
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Zugewiesene Pausenzonen und Ausweitung des Pausengeländes unter Einbeziehung des Sportplatzgeländes für festgelegte Klassen – Anpassung der Pausenaufsichtskräfte
-
Reduzierung von Bewegungen im Schulhaus auf das Nötigste (möglichst wenige Raumwechsel) und Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, Handhygiene)
-
Sport- und Musikunterricht finden unter Einhaltung der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung statt.
- Freizeitpädagogik / Spielen / Bewegungsangebote unter Auflagen:
-> Vermeidung von engem Körperkontakt (z.B. Flüsterpost, Dreibeinlauf, Polonaise …)
-> Vor und nach dem Spiel bzw. Kontakt mit Geräten unbedingt auf Handhygiene achten
- Schüler, die sich dem Risiko einer Ansteckung nicht aussetzen dürfen, belegen dies durch ein Attest und werden am Unterricht in digitaler Form beteiligt. Tests und Proben werden von der Lehrkraft ermöglicht (z.B. Isolierung im Schulhaus während
des Tests, mündliche, dokumentierte Abfrage über online-Gespräch).
- Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen müssen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen. Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken
Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach der Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen
und gelegentlichen Husten) sind. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Zusätzlich muss ein ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden. (Siehe oben)
- Mensabetrieb ist unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts des Hortes möglich.
- Die Klassen des gebundenen Ganztag essen im Klassenverband im Bistro. Nach jeder Klasse werden die Tische gereinigt und der Raum gut durchgelüftet.
- Besucher/Eltern müssen sich vor dem Betreten des Schulgeländes anmelden.