Rahmenhygieneplan

Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes

Fassung vom 22.01.2021

Verhaltensregeln für alle am Schulleben beteiligte Personen im gesamten Schulhaus, in Unterricht und Hortbetrieb:
  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist grundsätzlich für alle in der Schule Tätigen, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher verpflichtend
  • Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ist beim Bewegen im Schulhaus und auf dem Schulgelände zu achten.
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Verzicht auf Körperkontakt, sofern er sich nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
  • bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben

=> Elternbriefe, Homepage und Aushänge informieren darüber

Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers

Bei Auftreten von nachgewiesenen Corona-Infektionen ist stets die Schulleitung zu informieren, die sich umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt austauscht. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern) die von den Schulleitungen umzusetzen sind

Kein Schulbesuch möglich für:

Kranke Schülerinnen und Schüler mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
  • Fieber
  • Husten
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall
  • Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn:
  • die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden fieberfrei war

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt. 

Regelbetrieb unter Hygieneauflagen ohne Abstandsgebot
  • Maskenpflicht während des gesamten Schultages. Während des Stoßlüftens darf die Maske am Platz abgenommen werden.
Rahmenhygieneplan
Mund – Nasen – Schutz:
  • Mund, Nase und Wangen müssen vollständig und umlaufend
    bedeckt sein; MNB liegt bündig auf der Haut auf;
    Ausnahme: umlaufende Bedeckung mit kleinem Spalt zwischen
    Haut und MNB (Klarsichtmaterial), der besseres Atmen gestattet;
    keine Face-Shields
  • MNB muss in ihrer Beschaffenheit so sein, dass sie beim
    Sprechen, Niesen oder Husten freitretende Tröpfchen auffangen,
    d.h. keine löchrigen oder fadenscheinigen Stoffe und Materialien,
    keine Gardinen
  • MNB wird durchgängig getragen (zweite MNB zum Wechseln
    bereithalten; hygienische Aufbewahrung in extra Pausenbox oder
    Plastiktüte)
  • MNB nach Abnahme zum Trocknen aufhängen
    (Büchertaschenhaken am Tisch); ohne Berührung mit anderen
    Gegenständen
  • Bei häufigem Kontakt der Hände mit Oberflächen müssen vor
    Abnahme der MNB die Hände nach Vorschrift gewaschen
    werden.
  • MNB am besten nur an den Bändern berühren, auf keinen Fall
    an der Innenseite
  • häufiges Waschen der mehrfach verwendbaren MNB bei 60°C
    (Waschmaschine)
  • kein Teilen der MNB mit anderen Personen
  • Auch mit Maske dort, wo möglich Einhaltung des vom RKI
    empfohlenen Sicherheitsabstandes von mindestens 1.50 m zu
    anderen Personen
  • Ersatz-MNBs werden im Eingangsbereich (Hygienebox)
    bereitgehalten für Kinder, die ihre Maske vergessen haben
  • Belehrung und Besprechung mit den Schülern durch die
    Lehrkräfte

(s. auch: www.infektionsschutz.de/coronavirus/bildungseinrichtungen.html)

  • möglichst feste Zuordnung von Lehrkräften zu den Klassen
  • Unterricht findet gemäß der Stundentafel des LehrplanPLUS statt und wird durch den Stundenplan geregelt. Unterricht in Klassengemischten Gruppen wird möglichst vermieden bzw. auf 1,5 m Abstand zwischen den Gruppen im Klassenzimmer geachtet.
  • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände, ohne diese vor dem Wechsel gereinigt zu haben – kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o.Ä. gutes Durchlüften der Räume (alle 20 Minuten für 2-3 Minuten Stoßlüften). Während des Stoßlüftens besteht die Möglichkeit für die Schüler und Schülerinnen die Maske kurz abzunehmen.
  • Vor Unterrichtsbeginn und nach den Pausen warten die Kinder an festgelegten Sammelstellen und werden dort von der Lehrkraft abgeholt. Aufsichten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss verhindern Ansammlungen in den Fluren.
  • Zugewiesene Pausenzonen und Ausweitung des Pausengeländes unter Einbeziehung des Sportplatzgeländes für festgelegte Klassen – Anpassung der Pausenaufsichtskräfte
  • Reduzierung von Bewegungen im Schulhaus auf das Nötigste (möglichst wenige Raumwechsel) und Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, Handhygiene)
  • Sport- und Musikunterricht finden unter Einhaltung der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung statt.
  • Freizeitpädagogik / Spielen / Bewegungsangebote unter Auflagen:
    -> Vermeidung von engem Körperkontakt (z.B. Flüsterpost, Dreibeinlauf, Polonaise …)
    -> Vor und nach dem Spiel bzw. Kontakt mit Geräten unbedingt auf Handhygiene achten
  • Schüler, die sich dem Risiko einer Ansteckung nicht aussetzen dürfen, belegen dies durch ein Attest und werden am Unterricht in digitaler Form beteiligt. Tests und Proben werden von der Lehrkraft ermöglicht (z.B. Isolierung im Schulhaus während des Tests, mündliche, dokumentierte Abfrage über online-Gespräch).
  • Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen müssen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen. Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach der Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen.
  • Mensabetrieb ist unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts des Hortes möglich.Die Klassen des gebundenen Ganztag essen im Klassenverband im Bistro. Nach jeder Klasse werden die Tische gereinigt und der Raum gut durchgelüftet.
  • Besucher/Eltern müssen sich vor dem Betreten des Schulgeländes anmelden.
Schulbetrieb unter Hygieneauflagen mit Abstandsregelung
  • Unterricht in geteilten Klassen, d.h. Reduzierung der regulären Klassenstärke um den Mund- und Nasenschutz wird während des gesamten Unterrichtstages verpflichtend getragen
  • möglichst feste Zuordnung von Lehrkräften zu den Klassenverbänden
  • versetzter Schulbeginn und wöchentlich rollierender Schichtbetrieb
  • Notbetreuung im Präsenzunterricht der Klassengruppe, solange die Höchstzahl von 15 Kindern nicht überschritten wird
  • reduzierte Unterrichtszeiten im Präsenzunterricht unter Klasslehrerprinzip in den Fächern Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht
  • Besonderheiten im Unterricht
    * Einzeltische in frontale Sitzordnung (Abstand mindestens 1,5 m)
    * Keine Partner- oder Gruppenarbeit an Gruppentischen
    * Vermeidung von Durchmischung (Unterricht und Betreuung nach Möglichkeit in der gleichen Gruppe)
    * Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.
    * kein Benutzen von Computerräumen ohne Abstandsregeln oder Klassensätzen von Büchern / Tablets)
  • Reduzierung von Bewegungen im Schulhaus auf das Nötigste (in der Regel kein Klassenzimmerwechsel) und Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Pause im Klassenzimmer und nach Gruppen zeitversetzt in verschiedenen zugewiesenen Bereichen des Schulgeländes unter strenger Aufsicht
  • gutes Durchlüften der Räume
  • Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten
  • Homescooling organisiert durch Wochenpläne und verpflichtende Zeiten im Online-Unterricht. Übungen und Aufgaben werden möglichst im Wechsel von schriftlicher Arbeit und in digitaler Form kombiniert
  • Freizeitpädagogik / Spielen / Bewegungsangebote unter Auflagen:
    * Vermeidung von Körperkontakt
    * keine gemeinsam genutzten Gegenstände, wie Frisbee-Scheibe, Ball, o.Ä.
    * Gruppenbildung: kleine Gruppen in fester Zusammensetzung mit möglichst fester Zuordnung von Betreuungskräften
  • Mensabetrieb ist unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts des Hortes möglich
  • Einrichtung einer Notbetreuung
  • Besucher/Eltern müssen sich vor dem Betreten des Schulgeländes anmelden
Schließung einzelner Klassen bzw. Schulschließung
  • Homescooling organisiert durch Wochenpläne und verpflichtende Zeiten im Online-Unterricht. Übungen und Aufgaben werden möglichst im Wechsel von schriftlicher Arbeit und in digitaler Form kombiniert.
    * Klassenlehrerin hält tägliche Online-Zeiten ab und ermöglicht dadurch einen kontinuierlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern
    * Unterrichtsplanung erfolgt, wie im Präsenzunterricht, im Jahrgangsstufenteam
    * Inhalte orientieren sich am LehrplanPLUS und ermöglichen selbstständiges Festigen und Vertiefen von Unterrichtsinhalten
    * Erarbeitung neuer Inhalte werden hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad und bestehender Kommunikation angepasst
    * Eine Papierflut ist nach Möglichkeit durch Nutzen der Schulbücher, vorhandenen Arbeitshefte und Aufgaben in Anton o. Ä. zu vermeiden
  • Einrichtung einer Notbetreuung
Äußerer Schulbereich (Sachaufwandsträger)
  • Ausstattung der Sanitärräume mit Flüssigseife und Händetrockenmöglichkeit
  • hygienisch sichere Müllentsorgung
  • regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes:
    * regelmäßige Oberflächenreinigung, insbesondere der Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter etc.) zu Beginn oder Ende des Schultages bzw. bei starker Kontamination auch anlassbezogen zwischendurch
  • Der Pausenhof wird während des ganztägigen Schulbetriebs nur für Hort und Ganztag geöffnet. Kein öffentlicher Spielplatz!
Weitere Infektionshygienische Empfehlungen und Hinweise
  • Keine regelmäßige Verwendung von Desinfektionsmitteln, das Augenmerk soll auf die Händehygiene (häufiges Händewaschen, s. o.) gelegt werden
  • Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19- Erkrankung bedingen, findet sowohl bei Schulpersonal als auch bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung statt, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt. Hierfür ist ein (fach)ärztliches Attest erforderlich